Home  »  Meldung vom 05.08.2026  »  Marke EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.)) von Stift Einsiedeln

EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.)) (12905/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 31.07.2026

Bildmarke 12905/2026

Details zur Marke EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.))

Hinterlegungs­datum

31.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 18, 25, 31, 35, 41, 44

Inhaber

Stift Einsiedeln
Kloster
8840 Einsiedeln CH
 

Vertreter

TRADAMARCA SA
Avenue du Prieuré 8
1009 Pully CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12905/2026 gehört zum Markengesuch von Stift Einsiedeln. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12905/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Februar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12905/2026 / EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.)) gehört dem Inhaber Stift Einsiedeln Kloster, 8840 Einsiedeln CH. Stift Einsiedeln wird vertreten durch TRADAMARCA SA Avenue du Prieuré 8, 1009 Pully CH.


Marke EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke EINSIEDLER PFERD CAVALLI DELLA MADONNA ((fig.)), eingetragen durch Stift Einsiedeln, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.