Home  »  Meldung vom 03.08.2026  »  Marke SCHAFFHAUSERLAND ((fig.)) von Schaffhauserland Tourismus

SCHAFFHAUSERLAND ((fig.)) (12867/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 31.07.2026

Bildmarke 12867/2026

Details zur Marke SCHAFFHAUSERLAND ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

SCHAFFHAUSERLAND ((fig.))

Hinterlegungs­datum

31.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 39, 41

Inhaber

Schaffhauserland Tourismus
Vordergasse 73
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.; 39: Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.; 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHAFFHAUSERLAND ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12867/2026 gehört zum Markengesuch von Schaffhauserland Tourismus. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12867/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12867/2026 / SCHAFFHAUSERLAND ((fig.)) gehört dem Inhaber Schaffhauserland Tourismus Vordergasse 73, 8200 Schaffhausen CH. Der Inhaber Schaffhauserland Tourismus hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SCHAFFHAUSERLAND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SCHAFFHAUSERLAND ((fig.)), eingetragen durch Schaffhauserland Tourismus, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.