Home  »  Meldung vom 25.10.2024  »  Marke p11 - 4 ((fig.)) von vVARDIS AG

Bildmarke p11 - 4 ((fig.)) von vVARDIS AG - Markeneintrag ... 12836/2023


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.10.2024

Bildmarke 12836/2023

Details zur Marke p11 - 4 ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

p11 - 4 ((fig.))

Hinterlegungs­datum

06.10.2023

Ablauf Schutzfrist

06.10.2033

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

24.10.2024

Inhaber

vVARDIS AG
Gubelstrasse 24
6300 Zug CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm Rechtsanwalt Sebastian Saissi
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse; Versiegelungsmittel für zahnärztliche Zwecke; Peptide und Aminosäuren für zahnmedizinische Zwecke; biologische und biochemische Präparate für zahnmedizinische Zwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag p11 - 4 ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12836/2023 gehört zum Markengesuch von vVARDIS AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12836/2023 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2024 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12836/2023 / Bildmarke p11 - 4 ((fig.)) von vVARDIS AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber vVARDIS AG Gubelstrasse 24, 6300 Zug CH. vVARDIS AG wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm Rechtsanwalt Sebastian Saissi Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke p11 - 4 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke p11 - 4 ((fig.)), eingetragen durch vVARDIS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.