Home  »  Meldung vom 03.08.2026  »  Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) von TWS Trinkwasser-Sicherheit AG

TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) (12754/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 29.07.2026

Bildmarke 12754/2026

Details zur Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

29.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 35, 37, 40, 41, 42, 45

Inhaber

TWS Trinkwasser-Sicherheit AG
Langnaustrasse 15
3533 Bowil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12754/2026 gehört zum Markengesuch von TWS Trinkwasser-Sicherheit AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12754/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12754/2026 / TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) gehört dem Inhaber TWS Trinkwasser-Sicherheit AG Langnaustrasse 15, 3533 Bowil CH. TWS Trinkwasser-Sicherheit AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TWS TRINKWASSER-SICHERHEIT ((fig.)), eingetragen durch TWS Trinkwasser-Sicherheit AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.