Details zur Marke PRIMORUM
Gesuch Nr.
Wortmarke
PRIMORUM
Hinterlegungsdatum
01.09.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
14, 36, 39, 42
Inhaber
Chamerstrasse 174
6300 Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 14
Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.
Klasse 36
Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.
Klasse 39
Transportdienstleistungen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PRIMORUM
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12691/2025 gehört zum Markengesuch von BFI Bullion AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12691/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12691/2025 / Wortmarke PRIMORUM von BFI Bullion AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber BFI Bullion AG Chamerstrasse 174, 6300 Zug CH. Der Inhaber BFI Bullion AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke PRIMORUM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PRIMORUM, eingetragen durch BFI Bullion AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.