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Wortmarke Synteria von Finn Alexander Metz - Markeneintrag ... 12689/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 01.09.2025



Details zur Marke Synteria

Gesuch Nr.

Wortmarke

Synteria

Hinterlegungs­datum

01.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 25, 28, 35, 38, 41, 43

Inhaber

Finn Alexander Metz
Maienweg 17
4153 Reinach CH
 

Vertreter

DTS Zürich
Bahnhofplatz 1
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Tonträger; CDs; DVDs; Schallplatten; Audioplatten; Videoplatten; vorbespielte magnetische und optische Datenträger; herunterladbare digitale Musikdateien und Videos; herunterladbare Multimedia-Dateien (Ton, Bild, Video); herunterladbare elektronische Publikationen; Software und Computerprogramme [herunterladbar], insbesondere Musiksoftware und mobile Applikationen; Podcasts [herunterladbar]; digitale Musikvideos [herunterladbar]; Speichergeräte und -medien; Brillen, Sonnenbrillen und Brillenetuis; Handyhüllen, Laptoptaschen und -hüllen [Merchandising].

Klasse 16

Druckereierzeugnisse; Poster; Plakate; Kalender; Autogrammkarten; Aufkleber; Postkarten; Songbooks; Notenblätter; Texthefte; Magazine, Broschüren und Zeitschriften im Bereich Musik.

Klasse 25

Bekleidung; Oberbekleidung; Unterbekleidung; Sportbekleidung; Abendbekleidung; T-Shirts; Sweatshirts; Hoodies [Kapuzenpullover]; Pullover; Hemden; Jacken; Mäntel; Hosen; Röcke; Kleider; Trikots; Socken; Handschuhe; Gürtel; Badebekleidung; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Spielwaren; Figuren und Spielfiguren [Merchandising]; Brettspiele; Kartenspiele; Puzzle; Musikalisches Spielzeug.

Klasse 35

Einzel- und Grosshandelsdienstleistungen, auch online, in Bezug auf Tonträger, Bekleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Fanartikel, Druckereierzeugnisse und Spielwaren; Online-Shops für Band-Merchandise; Vermarktung und Promotion von Musikern und Bands.

Klasse 38

Bereitstellung von Online-Foren; Streaming-Dienste für Musik und Videos, soweit nicht in Klasse 41 enthalten; Übertragung von Live-Veranstaltungen über das Internet.

Klasse 41

Live-Musikdarbietungen; musikalische Aufführungen; Organisation und Durchführung von Musikkonzerten, Festivals, Shows und Live-Veranstaltungen; Musik- und Konzertproduktionen [live und aufgezeichnet]; Arrangieren, Komponieren, Abmischen und Aufnehmen von Musik; Audio- und Videoproduktion; Bereitstellung nicht herunterladbarer digitaler Musik und Videos über das Internet; Unterhaltungsdienstleistungen durch Musikgruppen, Bands und Sänger; Musikunterricht; Fan-Clubs [Organisation und Durchführung]; Podcasts [nicht herunterladbar]; virtuelle Konzerte und Metaverse-Events; Organisation von Meet und Greets; Zurverfügungstellung von Informationen im Bereich Musik.

Klasse 43

Catering-Dienstleistungen im Rahmen von Konzerten und Festivals; Betrieb von Bars und Verkaufsständen bei Musikveranstaltungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Synteria

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12689/2025 gehört zum Markengesuch von Finn Alexander Metz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12689/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12689/2025 / Wortmarke Synteria von Finn Alexander Metz - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Finn Alexander Metz Maienweg 17, 4153 Reinach CH. Finn Alexander Metz wird vertreten durch DTS Zürich Bahnhofplatz 1, 8001 Zürich CH.


Marke Synteria mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Synteria, eingetragen durch Finn Alexander Metz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.