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Wortmarke Härzens Immo von Assetpoint AG - Markeneintrag Nr. 12679/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 01.09.2025



Details zur Marke Härzens Immo

Gesuch Nr.

Wortmarke

Härzens Immo

Hinterlegungs­datum

01.09.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 41, 43

Inhaber

Assetpoint AG
Längenweg 2
3647 Reutigen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Härzens Immo

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12679/2025 gehört zum Markengesuch von Assetpoint AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12679/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12679/2025 / Wortmarke Härzens Immo von Assetpoint AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Assetpoint AG Längenweg 2, 3647 Reutigen CH. Der Inhaber Assetpoint AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Härzens Immo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Härzens Immo, eingetragen durch Assetpoint AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.