Home  »  Meldung vom 01.09.2025  »  Marke KALDEWEI CALIMA ((fig.)) von Franz Kaldewei GmbH & Co. KG

KALDEWEI CALIMA ((fig.)) (12613/2025)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 29.08.2025

Bildmarke 12613/2025

Details zur Marke KALDEWEI CALIMA ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

KALDEWEI CALIMA ((fig.))

Hinterlegungs­datum

29.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

Franz Kaldewei GmbH & Co. KG
Beckumer Straße 33-35
59229 Ahlen DE
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Sanitäre Anlagen für Badezimmer; Badewannen; Duschwannen, ausgenommen mobile Duschen und Duschflächen; Waschbecken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KALDEWEI CALIMA ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12613/2025 gehört zum Markengesuch von Franz Kaldewei GmbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12613/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12613/2025 / KALDEWEI CALIMA ((fig.)) gehört dem Inhaber Franz Kaldewei GmbH & Co. KG Beckumer Straße 33-35, 59229 Ahlen DE. Franz Kaldewei GmbH & Co. KG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke KALDEWEI CALIMA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KALDEWEI CALIMA ((fig.)), eingetragen durch Franz Kaldewei GmbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.