Home  »  Meldung vom 28.07.2026  »  Marke Aiuto svizzero alla montagna von Stiftung Schweizer Berghilfe

Aiuto svizzero alla montagna (12437/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.08.2025



Details zur Marke Aiuto svizzero alla montagna

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

Aiuto svizzero alla montagna

Hinterlegungs­datum

26.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 42

Inhaber

Stiftung Schweizer Berghilfe
Soodstrasse 55
8134 Adliswil CH
 

Vertreter

Marc R. Büttler
Büttler I Benn Rechtsanwälte, Vorderberg 11
8044 Zür CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Aiuto svizzero alla montagna

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12437/2025 gehört zum Markengesuch von Stiftung Schweizer Berghilfe. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12437/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Januar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12437/2025 / Aiuto svizzero alla montagna gehört dem Inhaber Stiftung Schweizer Berghilfe Soodstrasse 55, 8134 Adliswil CH. Stiftung Schweizer Berghilfe wird vertreten durch Marc R. Büttler Büttler I Benn Rechtsanwälte, Vorderberg 11, 8044 Zür CH.


Marke Aiuto svizzero alla montagna mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Aiuto svizzero alla montagna, eingetragen durch Stiftung Schweizer Berghilfe, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.