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Bildmarke 12360/2025 von r-connect GmbH


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.08.2025

Bildmarke 12360/2025

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

26.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Inhaber

r-connect GmbH
Hauensteinstr. 132
4059 Basel CH
 

Vertreter

Jörg Ruof
Hauensteinstr. 132
4059 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Zusammenkünften, Ausstellungen für Bildungszwecke, Kursen, Vorträgen, Seminaren und Workshops; Organisation und Durchführung von Workshops, Übungsveranstaltungen, Seminaren und Konferenzen; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren, Symposien, Schulungen, Lehr- und Vortragsveranstaltungen.

Klasse 42

Erstellen wissenschaftlicher Berichte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12360/2025 gehört zum Markengesuch von r-connect GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12360/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12360/2025 / Bildmarke 12360/2025 von r-connect GmbH gehört dem Inhaber r-connect GmbH Hauensteinstr. 132, 4059 Basel CH. r-connect GmbH wird vertreten durch Jörg Ruof Hauensteinstr. 132, 4059 Basel CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch r-connect GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.