Details zur Marke THE XXXL ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
THE XXXL ((fig.))
Hinterlegungsdatum
25.08.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 30, 32
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
Klasse 30
Schokolade; Torten; Desserts, nämlich Schokolade-Desserts; Konfekt; Gebäcke, Pralines, Truffes, Schokoladenprodukte; Konditorei-Spezialitäten; Confiseriewaren; Bäckereiprodukte; Kaffee; Kakao; Brot; feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Kühleis; Pizza, Sandwiches.
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag THE XXXL ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12318/2025 gehört zum Markengesuch von Confiseur Bachmann AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12318/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 12318/2025 / Bildmarke THE XXXL ((fig.)) von Confiseur Bachmann AG - ... gehört dem Inhaber Confiseur Bachmann AG Schwanenplatz 7, 6002 Luzern CH. Der Inhaber Confiseur Bachmann AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke THE XXXL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke THE XXXL ((fig.)), eingetragen durch Confiseur Bachmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.