Details zur Marke DIRO
Gesuch Nr.
Wortmarke
DIRO
Hinterlegungsdatum
25.08.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 36
Inhaber
An der Lorze 21
6300 Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Computersoftware; Software; Anwendungssoftware; Applikationssoftware; Computersoftware für die Datensuche; Computersoftware für Suchmaschinen; Computersoftware zum Erstellen von durchsuchbaren Datenbanken; Computersoftwareplattformen; Kommunikationssoftware; Software zur Suche und Abfrage von Informationen in einem Computernetz; Datenverarbeitungsprogramme;.
Klasse 35
Dienstleistungen der Unternehmensberatung und Unternehmensverwaltung; Datenverarbeitung mittels Computer; Datenverarbeitung für Dritte; Datenverarbeitungsdienste; Beratung auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit; betriebswirtschaftliche Beratung.
Klasse 36
Finanzanalysen; Finanzanalysen und -beratung; Bereitstellung von Finanzauskünften; Finanzberatung; Bereitstellung von finanziellen Informationen über eine Website.
Zusammenfassung zum Markeneintrag DIRO
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12311/2025 gehört zum Markengesuch von Interaction Partners AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12311/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 12311/2025 / Wortmarke DIRO von Interaction Partners AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Interaction Partners AG An der Lorze 21, 6300 Zug CH. Der Inhaber Interaction Partners AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke DIRO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke DIRO, eingetragen durch Interaction Partners AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.