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Wortmarke AMAC von Alberto Claro Vivas - Markeneintrag Nr. 12270/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.08.2025



Details zur Marke AMAC

Gesuch Nr.

Wortmarke

AMAC

Hinterlegungs­datum

24.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 35, 41, 42

Inhaber

Alberto Claro Vivas
Rue Jean-Charles Amat 24
1202 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AMAC

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12270/2025 gehört zum Markengesuch von Alberto Claro Vivas. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12270/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12270/2025 / Wortmarke AMAC von Alberto Claro Vivas - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Alberto Claro Vivas Rue Jean-Charles Amat 24, 1202 Genève CH. Der Inhaber Alberto Claro Vivas hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AMAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AMAC, eingetragen durch Alberto Claro Vivas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.