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Bildmarke SVA SCHWYZ ((fig.)) von Ausgleichskasse / ... 12194/2025


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 22.08.2025

Bildmarke 12194/2025

Details zur Marke SVA SCHWYZ ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

SVA SCHWYZ ((fig.))

Hinterlegungs­datum

22.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
6431 Schwyz CH
 

Vertreter

Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, lic. iur Lorenz Müller
Rubiswilstrasse 8
6431 Schwyz CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SVA SCHWYZ ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12194/2025 gehört zum Markengesuch von Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12194/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. August 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Die Markeneintrag Gesuch Nr. 12194/2025 / Bildmarke SVA SCHWYZ ((fig.)) von Ausgleichskasse / ... gehört dem Inhaber Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Rubiswilstrasse 8, 6431 Schwyz CH. Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz wird vertreten durch Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, lic. iur Lorenz Müller Rubiswilstrasse 8, 6431 Schwyz CH.


Marke SVA SCHWYZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SVA SCHWYZ ((fig.)), eingetragen durch Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.