Home  »  Meldung vom 22.07.2026  »  Marke Luppolo & Food Festival ((fig.)) von Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella

Luppolo & Food Festival ((fig.)) (12167/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 20.07.2026

Bildmarke 12167/2026

Details zur Marke Luppolo & Food Festival ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Luppolo & Food Festival ((fig.))

Hinterlegungs­datum

20.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 35, 41

Inhaber

Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella
Via Greina 18D
6500 Bellinzona CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Luppolo & Food Festival ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12167/2026 gehört zum Markengesuch von Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12167/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 12167/2026 / Luppolo & Food Festival ((fig.)) gehört dem Inhaber Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella Via Greina 18D, 6500 Bellinzona CH. Der Inhaber Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Luppolo & Food Festival ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Luppolo & Food Festival ((fig.)), eingetragen durch Marco Albertella,c/o Music & Movement Solutions Albertella, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.