Home  »  Meldung vom 21.08.2025  »  Marke Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.)) von Oktay Erbas

Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.)) (12083/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 20.08.2025

Bildmarke 12083/2025

Details zur Marke Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.))

Hinterlegungs­datum

20.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 43

Inhaber

Oktay Erbas
Letzigraben 12
8003 Zürich CH
 

Vertreter

Ixir Creative GmbH
697 Badenerstrasse
8048 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Online-Bestelldienste für Restaurants mit Abhol- und Lieferservice.

Klasse 43

Dienstleistungen von Schnellimbissrestaurants und von Restaurants mit Service rund um die Uhr.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 12083/2025 gehört zum Markengesuch von Oktay Erbas. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 12083/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Februar 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Die Markeneintrag Gesuch Nr. 12083/2025 / Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.)) gehört dem Inhaber Oktay Erbas Letzigraben 12, 8003 Zürich CH. Oktay Erbas wird vertreten durch Ixir Creative GmbH 697 Badenerstrasse, 8048 Zürich CH.


Marke Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Burger - Pizza - Kebab BIG THREE ((fig.)), eingetragen durch Oktay Erbas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.