Home  »  Meldung vom 15.08.2025  »  Marke Music Assistant ((fig.)) von Open Home Foundation

Music Assistant ((fig.)) (11839/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.08.2025

Bildmarke 11839/2025

Details zur Marke Music Assistant ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

Music Assistant ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Inhaber

Open Home Foundation
c/o Treforma AG, Grabenstrasse 25
6340 Baar CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; Heimautomatisierungs-Hubs; Smart-Home-Hubs; LCD-Bildschirme; Plasmabildschirme; Touchscreen-Bildschirme und -Steuermonitore; Bildschirme; visuelle Bildschirmgeräte; Computersoftware; Software-Anwendungen für Computer; Systemsoftware; Smart-Home-Software; Hausautomatisierungssoftware; Software für intelligente Haustechnik; herunterladbare Software-Anwendungen für Computer; herunterladbare Software; Software für Smartphones; Applikationssoftware für Mobiltelefone; herunterladbare Smartphone-Software-Anwendungen; herunterladbare Computersoftware für Fernüberwachung und -analyse; Computeranwendungssoftware zur Verwendung bei der Implementierung des Internets der Dinge [IoT]; GPS-Geräte; Software für das Streaming und die Wiedergabe von Audio und zur Steuerung von Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Medien-Streaming-Geräten; Computersoftware für Sicherheitsüberwachung; Computersicherheitssoftware; Integrationssoftware, die sich mit anderer Software und Plattformen verbindet; Computersoftware zur Anwendung und Datenbankintegration; Computersoftware und Telekommunikationsgeräte für die Herstellung von Verbindungen zu Datenbanken, Servern und dem Internet; Computerprogramme für die Verarbeitung von digitalen Musikdateien; Computersoftware für die Verarbeitung von digitalen Musikdateien; Computersoftware zum Synchronisieren von Daten zwischen Handgeräten oder tragbaren Computern und Hostcomputern.

Klasse 42

Design und Entwicklung von Computerhardware und -software; Software as a Service [SaaS]; Entwicklung von Betriebssystemsoftware; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Online-Software; Überwachung von Netzwerksystemen; Prüfdienste zur Qualitäts- und Standardszertifizierung; Prüfung, Analyse und Bewertung von Waren und Dienstleistungen Dritter für Zertifizierungszwecke; Testen von Geräten im Bereich Elektrotechnik zum Zwecke der Zertifizierung; Qualitätskontrolldienste zum Zwecke der Zertifizierung; Zertifizierung von Prozessen, Geräten und Systemen im Bereich der Informationstechnologie, einschliesslich der Erteilung von Prüfzertifikaten und Prüfzeichen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Music Assistant ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11839/2025 gehört zum Markengesuch von Open Home Foundation. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11839/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Mai 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Die Markeneintrag Gesuch Nr. 11839/2025 / Music Assistant ((fig.)) gehört dem Inhaber Open Home Foundation c/o Treforma AG, Grabenstrasse 25, 6340 Baar CH. Open Home Foundation wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke Music Assistant ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Music Assistant ((fig.)), eingetragen durch Open Home Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.