Home  »  Meldung vom 27.07.2026  »  Marke MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.)) von Christina Thalmann

MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.)) (11626/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 10.07.2026

Bildmarke 11626/2026

Details zur Marke MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.))

Hinterlegungs­datum

10.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Christina Thalmann
Berta-Regina-Strasse 10
6020 Emmenbrücke CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11626/2026 gehört zum Markengesuch von Christina Thalmann. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11626/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2006 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11626/2026 / MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.)) gehört dem Inhaber Christina Thalmann Berta-Regina-Strasse 10, 6020 Emmenbrücke CH. Der Inhaber Christina Thalmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MUT TUT GUT Selbstbehauptung für Kinder ((fig.)), eingetragen durch Christina Thalmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.