Home  »  Meldung vom 15.07.2026  »  Marke SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.)) von Vogel Communications Group AG

SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.)) (11548/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 09.07.2026

Bildmarke 11548/2026

Details zur Marke SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.))

Hinterlegungs­datum

09.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 38, 41

Inhaber

Vogel Communications Group AG
Seestrasse 95
8800 Thalwil CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11548/2026 gehört zum Markengesuch von Vogel Communications Group AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11548/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. September 2023 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11548/2026 / SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.)) gehört dem Inhaber Vogel Communications Group AG Seestrasse 95, 8800 Thalwil CH. Vogel Communications Group AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SMM SCHERIZER MASCHINENMARKT ((fig.)), eingetragen durch Vogel Communications Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.