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Regional Tourism Alliance ((fig.)) (11545/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 08.08.2025

Bildmarke 11545/2025

Details zur Marke Regional Tourism Alliance ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

Regional Tourism Alliance ((fig.))

Hinterlegungs­datum

08.08.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Inhaber

Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz
Bahnhofstrasse 3
6003 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Regional Tourism Alliance ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11545/2025 gehört zum Markengesuch von Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11545/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11545/2025 / Regional Tourism Alliance ((fig.)) gehört dem Inhaber Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz Bahnhofstrasse 3, 6003 Luzern CH. Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Regional Tourism Alliance ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Regional Tourism Alliance ((fig.)), eingetragen durch Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.