Details zur Marke Regional Tourism Alliance ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
Regional Tourism Alliance ((fig.))
Hinterlegungsdatum
08.08.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 42
Inhaber
Bahnhofstrasse 3
6003 Luzern CH
Vertreter
Aeschbachweg 6
5000 Aarau CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Regional Tourism Alliance ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11545/2025 gehört zum Markengesuch von Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11545/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11545/2025 / Regional Tourism Alliance ((fig.)) gehört dem Inhaber Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz Bahnhofstrasse 3, 6003 Luzern CH. Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz wird vertreten durch Qube AG Aeschbachweg 6, 5000 Aarau CH.
Marke Regional Tourism Alliance ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Regional Tourism Alliance ((fig.)), eingetragen durch Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.