Details zur Marke bäähsonders
Gesuch Nr.
Wortmarke
bäähsonders
Hinterlegungsdatum
08.08.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
31, 43, 44
Inhaber
Kreuzstrasse 11
3957 Erschmatt CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 31
Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz.
Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.
Klasse 44
Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag bäähsonders
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11515/2025 gehört zum Markengesuch von Fabienne Truffer. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11515/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11515/2025 / Wortmarke bäähsonders von Fabienne Truffer - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Fabienne Truffer Kreuzstrasse 11, 3957 Erschmatt CH. Der Inhaber Fabienne Truffer hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke bäähsonders mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke bäähsonders, eingetragen durch Fabienne Truffer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.