Details zur Marke T-BOX ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
T-BOX ((fig.))
Hinterlegungsdatum
03.08.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
30, 32, 33
Inhaber
Brügglistrasse 11b
8852 Altendorf CH
Vertreter
Bälliz 52
3600 Thun CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Eistee; Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Eis (gefrorenes Wasser).
Klasse 32
Kohlensäurehaltige Wässer; kohlensäurehaltige Fruchtsäfte; alkoholfreie Getränke ohne Kohlensäure; Präparate zur Herstellung kohlensäurehaltiger Wässer; Konzentrate, Sirupe und Pulver für die Zubereitung von Getränken; Pulver für die Zubereitung von Erfrischungsgetränken; Pulver für die Zubereitung von Getränken auf Fruchtbasis.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholische Mischgetränke (Hard Seltzers); alkoholische Mixgetränke.
Zusammenfassung zum Markeneintrag T-BOX ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11260/2025 gehört zum Markengesuch von DiisTee Schweiz GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11260/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Juli 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 11260/2025 / Bildmarke T-BOX ((fig.)) von DiisTee Schweiz GmbH - ... gehört dem Inhaber DiisTee Schweiz GmbH Brügglistrasse 11b, 8852 Altendorf CH. DiisTee Schweiz GmbH wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.
Marke T-BOX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke T-BOX ((fig.)), eingetragen durch DiisTee Schweiz GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.