Home  »  Meldung vom 06.07.2026  »  Marke care360 Gores Facility Services R ((fig.)) von Gores Facility Services GmbH

care360 Gores Facility Services R ((fig.)) (11143/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 02.07.2026

Bildmarke 11143/2026

Details zur Marke care360 Gores Facility Services R ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

care360 Gores Facility Services R ((fig.))

Hinterlegungs­datum

02.07.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 45

Inhaber

Gores Facility Services GmbH
Oberwilerstrasse 67
4102 Binningen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag care360 Gores Facility Services R ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11143/2026 gehört zum Markengesuch von Gores Facility Services GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11143/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 1996 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11143/2026 / care360 Gores Facility Services R ((fig.)) gehört dem Inhaber Gores Facility Services GmbH Oberwilerstrasse 67, 4102 Binningen CH. Der Inhaber Gores Facility Services GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke care360 Gores Facility Services R ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke care360 Gores Facility Services R ((fig.)), eingetragen durch Gores Facility Services GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.