Details zur Marke Alpenkino
Gesuch Nr.
Wortmarke
Alpenkino
Hinterlegungsdatum
29.07.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 35, 41, 43
Inhaber
Vertreter
Obergasse 28
8730 Uznach CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Caps, Jacken, Hoodies, Schals und Decken im Zusammenhang mit einem Naturerlebnis; Freizeit- und Outdoor-Bekleidung mit thematischem Markenaufdruck.
Klasse 35
Werbung und Marketing für Freizeit-, Kultur- und Tourismusangebote; Organisation und Durchführung von Werbekampagnen für Veranstaltungen; Merchandising und Promotion; Vermittlung von Sponsoringpartnern.
Klasse 41
Durchführung kultureller Veranstaltungen; Veranstaltung von Erlebnissen zur Förderung des Naturbewusstseins.
Klasse 43
Bereitstellung von Speisen und Getränken im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen; Picknickangebote; gastronomische Dienstleistungen bei Outdoor-Veranstaltungen; temporäre Bereitstellung von Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Besucher in der Natur.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Alpenkino
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 11037/2025 gehört zum Markengesuch von Pizolbahnen AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 11037/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. März 2019 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 11037/2025 / Wortmarke Alpenkino von Pizolbahnen AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Pizolbahnen AG Loisstrasse 50, 7310 Bad Ragaz CH. Pizolbahnen AG wird vertreten durch Glaus Gabathuler AG Obergasse 28, 8730 Uznach CH.
Marke Alpenkino mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Alpenkino, eingetragen durch Pizolbahnen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.