Details zur Marke Automatisierte Buchhaltung
Gesuch Nr.
Wortmarke
Automatisierte Buchhaltung
Hinterlegungsdatum
26.07.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 42
Inhaber
Limmatstrasse 159
8005 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Computersoftware; Computersoftware für Geschäftszwecke; Computersoftwareprodukte; Computersoftwareplattformen; Applikationssoftware für Mobiltelefone; Anwendungssoftware im Bereich mobiler Betriebssysteme (Mobile App); Anwendungssoftware für Mobiltelephone; Anwendungssoftware; Applikationssoftware.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Automatisierte Buchhaltung
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 10943/2025 gehört zum Markengesuch von Coresection GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 10943/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juli 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 10943/2025 / Automatisierte Buchhaltung gehört dem Inhaber Coresection GmbH Limmatstrasse 159, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Coresection GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Automatisierte Buchhaltung mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Automatisierte Buchhaltung, eingetragen durch Coresection GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.