Home  »  Meldung vom 28.10.2025  »  Marke Your wingman for procurement von Beschaffungsdienstleistung BDL AG

Your wingman for procurement (10912/2025)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 25.07.2025



Details zur Marke Your wingman for procurement

Gesuch Nr.

Wortmarke

Your wingman for procurement

Hinterlegungs­datum

25.07.2025

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Inhaber

Beschaffungsdienstleistung BDL AG
Haselmattenstrasse 24
3904 Naters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Beschaffungsdienstleistungen für Dritte (Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen).

Klasse 42

Technische Analyse in Bezug auf Energie- und Strombedarf anderer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Your wingman for procurement

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 10912/2025 gehört zum Markengesuch von Beschaffungsdienstleistung BDL AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 10912/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Oktober 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 10912/2025 / Your wingman for procurement gehört dem Inhaber Beschaffungsdienstleistung BDL AG Haselmattenstrasse 24, 3904 Naters CH. Der Inhaber Beschaffungsdienstleistung BDL AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Your wingman for procurement mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Your wingman for procurement, eingetragen durch Beschaffungsdienstleistung BDL AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.