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Bildmarke ONVA ((fig.)) von Stiftung Gesundheitsförderung ... 10418/2026


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 19.06.2026

Bildmarke 10418/2026

Details zur Marke ONVA ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

ONVA ((fig.))

Hinterlegungs­datum

19.06.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43, 45

Inhaber

Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden
Quellenstrasse 30
5330 Bad Zurzach CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Beethovenstrasse 49
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

35: Stellenberatung bezüglich der sozialen und beruflichen Rehabilitation und Integration; Personal- und Stellenvermittlung; Jobcoaching (Stellenvermittlung), Arbeitstrainings (Stellenvermittlung); Arbeitsvermittlung in Form von Beschäftigungsprogrammen; Arbeitsvermittlungsdienstleistungen für die Beschaffung von medizinischem und Pflegepersonal; Beratung in Bezug auf Unternehmensentwicklung, Unternehmensverwaltung, Unternehmensführung und Personalwesen; Organisationsberatung; Büroarbeiten; Geschäftsführung; Beratungsdienstleistungen hinsichtlich Management und Personal; betriebswirtschaftliche Beratung bezüglich dem Bau und der Einrichtung von Institutionen im Gesundheitswesen sowie in der Prävention; Erstellen von statistischen Analysen und Berichten; Sammeln, Systematisierung und Erfassung von Daten in einer Datenbank; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken.; 41: Erziehung; Ausbildung, Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Coaching; Jobcoaching; Arbeitstrainings; Karriereberatung und -coaching; Berufsberatung, -ausbildung und -erziehung bezüglich der medizinischen, sozialen, beruflichen und pädagogischen Rehabilitation sowie der Prävention; Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Workshops und Seminaren; Beratung im Bereich Bildung und Persönlichkeitsentwicklung; sportliche Aktivitäten; Publikation (Veröffentlichung und Herausgabe); Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen; online Bereitstellung von elektronischen Publikationen.; 43: Beherbergung in Unterkünften von Rehabilitations-, Präventions-, Sport- und Leistungszentren; Betrieb von Hotels; Beherbergung von Gästen in Hotels und Pensionen; Vermittlung und Zurverfügungstellen von Beherbergungen.; 45: Persönliche Beratung im Bereich sozial-beruflicher Integration; Beratung bezüglich Arbeitsplatzsicherheit; Beratung bezüglich persönlicher Entfaltung und Motivation; Beratung im Bereich Arbeitssicherheit; persönliche Lebensberatung; Mediation.;



Zusammenfassung zum Markeneintrag ONVA ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 10418/2026 gehört zum Markengesuch von Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 10418/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Dezember 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 10418/2026 / Bildmarke ONVA ((fig.)) von Stiftung Gesundheitsförderung ... gehört dem Inhaber Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden Quellenstrasse 30, 5330 Bad Zurzach CH. Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, 8027 Zürich CH.


Marke ONVA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ONVA ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.