Details zur Marke THEXXL
Gesuch Nr.
Wortmarke
THEXXL
Hinterlegungsdatum
12.07.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 30, 32
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
Klasse 30
Schokolade; Torten; Desserts, nämlich Schokolade-Desserts; Konfekt; Gebäcke, Pralines, Truffes, Schokoladenprodukte; Konditorei-Spezialitäten; Confiseriewaren; Bäckereiprodukte; Kaffee; Kakao; Brot; feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Kühleis; Pizza, Sandwiches.
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag THEXXL
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 10190/2025 gehört zum Markengesuch von Confiseur Bachmann AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 10190/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Dezember 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 10190/2025 / Wortmarke THEXXL von Confiseur Bachmann AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Confiseur Bachmann AG Schwanenplatz 7, 6002 Luzern CH. Der Inhaber Confiseur Bachmann AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke THEXXL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke THEXXL, eingetragen durch Confiseur Bachmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.