Details zur Marke Mercelux
Gesuch Nr.
Wortmarke
Mercelux
Hinterlegungsdatum
11.07.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
5
Inhaber
Van-der-Smissen-Straße 1
22767 Hamburg DE
Vertreter
Rosenweg 17
8708 Männedorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Arzneimittel; Medikamente; pharmazeutische, chemische, biologische und biochemische Erzeugnisse, Präparate und Reagenzien für medizinische und diagnostische Zwecke und zur Charakterisierung (Diagnose) von Erkrankungen; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Arzneimittel und Heilmittel; Antibiotika; chemische Präparate für pharmazeutische Zwecke; chemische Präparate für medizinische Zwecke; Chemischpharmazeutische Erzeugnisse; Arzneimittel für humanmedizinische Zwecke; Arzneimittel für tierärztliche Zwecke; Pastillen für pharmazeutische Zwecke; pharmazeutische Präparate.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Mercelux
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 10128/2025 gehört zum Markengesuch von Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 10128/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Dezember 2014 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 10128/2025 / Wortmarke Mercelux von Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG ... gehört dem Inhaber Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG Van-der-Smissen-Straße 1, 22767 Hamburg DE. Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG wird vertreten durch staedeli legal partners gmbh Rosenweg 17, 8708 Männedorf CH.
Marke Mercelux mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Mercelux, eingetragen durch Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.