Home  »  Meldung vom 08.07.2024  »  Marke MasterGrip von Antalis AG

Wortmarke MasterGrip von Antalis AG - Markeneintrag Nr. 09938/2023


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.07.2024



Details zur Marke MasterGrip

Gesuch Nr.

Wortmarke

MasterGrip

Hinterlegungs­datum

03.08.2023

Ablauf Schutzfrist

03.08.2033

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 9, 21, 25

Löschdatum

06.07.2024

Inhaber

Antalis AG
Industriestrasse 20
5242 Lupfig CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Schleifhandschuhe.

Klasse 9

Unfallschutzhandschuhe; Unfallschutz-Handschuhe; Bekleidung und Handschuhe zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen beim Schweissen; Isolierhandschuhe zum Schutz gegen Unfälle.

Klasse 21

Polierhandschuhe; Haushaltshandschuhe; Gartenhandschuhe.

Klasse 25

Thermo-Touchscreen-Handschuhe; Handschuhe einschliesslich solcher aus Haut, Fell oder Pelz; Handschuhe (Bekleidung).



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag MasterGrip

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 09938/2023 gehört zum Markengesuch von Antalis AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 09938/2023 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Dezember 2013 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 09938/2023 / Wortmarke MasterGrip von Antalis AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Antalis AG Industriestrasse 20, 5242 Lupfig CH. Der Inhaber Antalis AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MasterGrip mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MasterGrip, eingetragen durch Antalis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.