Home  »  Meldung vom 15.06.2026  »  Marke La Plante. Parle ((fig.)) von Lumina Crest Timeless Fortune Limited

La Plante. Parle ((fig.)) (09909/2026)


Land des Markeninhabers: China  CN (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 11.06.2026

Bildmarke 09909/2026

Details zur Marke La Plante. Parle ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

La Plante. Parle ((fig.))

Hinterlegungs­datum

11.06.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 10, 29, 30, 32

Inhaber

Lumina Crest Timeless Fortune Limited
UNIT 903 9/F CAMERON COMMERCIAL CENTRE 458-468 HENNESSY ROAD
999077 CAUSEWAY BAY CN
 

Vertreter

Anthea Lee
BCB Bachstrasse 1
9606 Bütschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag La Plante. Parle ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 09909/2026 gehört zum Markengesuch von Lumina Crest Timeless Fortune Limited. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 09909/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 09909/2026 / La Plante. Parle ((fig.)) gehört dem Inhaber Lumina Crest Timeless Fortune Limited UNIT 903 9/F CAMERON COMMERCIAL CENTRE 458-468 HENNESSY ROAD, 999077 CAUSEWAY BAY CN. Lumina Crest Timeless Fortune Limited wird vertreten durch Anthea Lee BCB Bachstrasse 1, 9606 Bütschwil CH.


Marke La Plante. Parle ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke La Plante. Parle ((fig.)), eingetragen durch Lumina Crest Timeless Fortune Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.