Details zur Marke AdFLOW ((fig.))
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
Bildmarke
AdFLOW ((fig.))
Hinterlegungsdatum
03.06.2026
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 38, 42
Inhaber
Sägereistrasse 21
8152 Glattbrugg CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Verwaltung von Dateien mittels Computer.
Klasse 38
Übermittlung digitaler Dateien.
Klasse 42
Aktualisieren, Design, Installation, Wartung und Vermietung von Computersoftware; Design, Entwicklung und Vermietung von Software; Entwicklung von Software; Software as a Service (SaaS); Platform as a Service (PaaS); Hosting von computergestützten Daten, Dateien, Anwendungen und Informationen; Programmieren von Computerprogrammen für die Datenverarbeitung; Vermieten und Aktualisieren von Software zur Datenverarbeitung; Entwicklung von Systemen für die Datenverarbeitung; Entwicklung und Erstellung von Computerprogrammen für die Datenverarbeitung; Verleih von Software gegen eine Lizenzgebühr.
Zusammenfassung zum Markeneintrag AdFLOW ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 09441/2026 gehört zum Markengesuch von uniqFEED AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 09441/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 1965 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 09441/2026 / Bildmarke AdFLOW ((fig.)) von uniqFEED AG - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber uniqFEED AG Sägereistrasse 21, 8152 Glattbrugg CH. Der Inhaber uniqFEED AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke AdFLOW ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke AdFLOW ((fig.)), eingetragen durch uniqFEED AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
