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Bildmarke PLANT PROTEIN von The Wonderful Company LLC ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.11.2022

Bildmarke 09419/2021

Details zur Marke PLANT PROTEIN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

PLANT PROTEIN ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.06.2021

Ablauf Schutzfrist

14.06.2031

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

03.11.2022

Inhaber

The Wonderful Company LLC
11444 West Olympic Boulevard 10th Floor
90064 Los Angeles, CA US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Verarbeitete Nüsse.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PLANT PROTEIN ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 09419/2021 gehört zum Markengesuch von The Wonderful Company LLC. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 09419/2021 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. November 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 09419/2021 / Bildmarke PLANT PROTEIN von The Wonderful Company LLC ... gehört dem Inhaber The Wonderful Company LLC 11444 West Olympic Boulevard 10th Floor, 90064 Los Angeles, CA US. The Wonderful Company LLC wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke PLANT PROTEIN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PLANT PROTEIN ((fig.)), eingetragen durch The Wonderful Company LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.