Details zur Marke PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.))
Hinterlegungsdatum
30.06.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 32, 33
Inhaber
Bülachstr. 27
8154 Oberglatt CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 09412/2025 gehört zum Markengesuch von Juan Fernandez. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 09412/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Mai 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 09412/2025 / PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.)) gehört dem Inhaber Juan Fernandez Bülachstr. 27, 8154 Oberglatt CH. Der Inhaber Juan Fernandez hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PORTUGAL FOODS O SABER DOS SABORES DE PORTUGAL ((fig.)), eingetragen durch Juan Fernandez, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.