Home  »  Meldung vom 10.06.2026  »  Marke La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.)) von Silvia Renata Grunauer

La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.)) (08940/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 26.05.2026

Bildmarke 08940/2026

Details zur Marke La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.))

Hinterlegungs­datum

26.05.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Inhaber

Silvia Renata Grunauer
Dorfmatte 30
3926 Kiesen 3926 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08940/2026 gehört zum Markengesuch von Silvia Renata Grunauer. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08940/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 08940/2026 / La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.)) gehört dem Inhaber Silvia Renata Grunauer Dorfmatte 30, 3926 Kiesen 3926 CH. Der Inhaber Silvia Renata Grunauer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke La Chiquita FOOD, SOUND & ART THE PLACE TO GO ((fig.)), eingetragen durch Silvia Renata Grunauer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.