Home  »  Meldung vom 07.09.2022  »  Marke LETS GO von Nitro AG

Wortmarke LETS GO von Nitro AG - Markeneintrag Nr. 08816/2021


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.09.2022



Details zur Marke LETS GO

Gesuch Nr.

Wortmarke

LETS GO

Hinterlegungs­datum

03.06.2021

Ablauf Schutzfrist

03.06.2031

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

06.09.2022

Inhaber

Nitro AG
Bösch 104
6331 Hünenberg CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensführung; Unternehmungsberatung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Kulturelle und sportliche Aktivitäten; Organisation und Durchführung kultureller und Freizeitaktivitäten; Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Live-Sportveranstaltungen, Bildungsveranstaltungen sowie Unterhaltungs- und Kulturaktivitäten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag LETS GO

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08816/2021 gehört zum Markengesuch von Nitro AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08816/2021 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Februar 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 08816/2021 / Wortmarke LETS GO von Nitro AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Nitro AG Bösch 104, 6331 Hünenberg CH. Nitro AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke LETS GO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LETS GO, eingetragen durch Nitro AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.