Home  »  Meldung vom 28.05.2026  »  Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) von Susanne Schmid

Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) (08698/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 20.05.2026

Bildmarke 08698/2026

Details zur Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Hinterlegungs­datum

20.05.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 35, 44

Inhaber

Susanne Schmid
Breitmaadweg 8
3038 Kirchlindach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08698/2026 gehört zum Markengesuch von Susanne Schmid. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08698/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. November 1985 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 08698/2026 / Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) gehört dem Inhaber Susanne Schmid Breitmaadweg 8, 3038 Kirchlindach CH. Der Inhaber Susanne Schmid hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schmetterlingstuch von Anfang an geborgen schlafen ((fig.)), eingetragen durch Susanne Schmid, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.