Home  »  Meldung vom 15.06.2026  »  Marke SOULFULNESS von Heaven's Library Publication Corp.

Wortmarke SOULFULNESS von Heaven's Library Publication ... 08517/2026


Land des Markeninhabers: Kanada  CA (Land Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 18.05.2026



Details zur Marke SOULFULNESS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Wortmarke

SOULFULNESS

Hinterlegungs­datum

18.05.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 41, 44, 45

Inhaber

Heaven's Library Publication Corp.
30 Wertheim Crt, Richmond Hill
L4B 1B9 Ontario CA
 

Vertreter

Bratschi AG
Dr. iur. Adrian Bieri, Bahnhofstrasse 70, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag SOULFULNESS

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08517/2026 gehört zum Markengesuch von Heaven's Library Publication Corp.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08517/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 08517/2026 / Wortmarke SOULFULNESS von Heaven's Library Publication ... gehört dem Inhaber Heaven's Library Publication Corp. 30 Wertheim Crt, Richmond Hill, L4B 1B9 Ontario CA. Heaven's Library Publication Corp. wird vertreten durch Bratschi AG Dr. iur. Adrian Bieri, Bahnhofstrasse 70, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke SOULFULNESS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SOULFULNESS, eingetragen durch Heaven's Library Publication Corp., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.