Home  »  Meldung vom 20.05.2026  »  Marke LA BUCANERA since MMXIX ((fig.)) von ImpCor Holding AG

LA BUCANERA since MMXIX ((fig.)) (08180/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 12.05.2026

Bildmarke 08180/2026

Details zur Marke LA BUCANERA since MMXIX ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

LA BUCANERA since MMXIX ((fig.))

Hinterlegungs­datum

12.05.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 34

Inhaber

ImpCor Holding AG
c/o Marcello Corazza, Guisanstrasse 37
9010 St. Gallen CH
 

Vertreter

PETERER Rechtsanwälte und Notare AG
Rosenbergstrasse 87
9000 St.gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag LA BUCANERA since MMXIX ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08180/2026 gehört zum Markengesuch von ImpCor Holding AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08180/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 08180/2026 / LA BUCANERA since MMXIX ((fig.)) gehört dem Inhaber ImpCor Holding AG c/o Marcello Corazza, Guisanstrasse 37, 9010 St. Gallen CH. ImpCor Holding AG wird vertreten durch PETERER Rechtsanwälte und Notare AG Rosenbergstrasse 87, 9000 St.gallen CH.


Marke LA BUCANERA since MMXIX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LA BUCANERA since MMXIX ((fig.)), eingetragen durch ImpCor Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.