Details zur Marke VIANIS ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
VIANIS ((fig.))
Hinterlegungsdatum
20.06.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 42, 44
Inhaber
Liebwylen 3
6430 Schwyz CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Anwendungssoftware; Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar).
Klasse 35
Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten.
Klasse 42
Programmierung von Software zur elektronischen Datenverarbeitung (EDV); Programmieren von Datenbankverwaltungssoftware; Beratung im Bereich der Cloud-Computing-Netze und -Anwendungen; Beratung auf dem Gebiet des Softwaredesigns; Beratung bezüglich der Gestaltung von Webseiten.
Klasse 44
Beratungsdienste in Bezug auf pharmazeutische und medizinische Produkte; Beratungs- und Informationsdienste bezüglich pharmazeutischen Produkten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag VIANIS ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 08157/2025 gehört zum Markengesuch von Erwin Zetz. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 08157/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. August 1985 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 08157/2025 / Bildmarke VIANIS ((fig.)) von Erwin Zetz - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Erwin Zetz Liebwylen 3, 6430 Schwyz CH. Der Inhaber Erwin Zetz hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke VIANIS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke VIANIS ((fig.)), eingetragen durch Erwin Zetz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.