Details zur Marke Squilio
Gesuch Nr.
Wortmarke
Squilio
Hinterlegungsdatum
28.05.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 36, 42
Inhaber
Schötz 1
5105 Auenstein CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Software, insbesondere herunterladbare mobile Anwendungen zur Durchführung von Online-Einkäufen, Cashback-Programmen, Budgetverwaltung, Produktsuche und Empfehlungen mittels künstlicher Intelligenz.
Klasse 35
Bereitstellung von Online-Marktplätzen für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Organisation und Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen; Werbung für Dritte; Vermittlung von Verträgen über den Kauf von Waren für Dritte; Bereitstellung von Informationen zum Preisvergleich.
Klasse 36
Finanzdienstleistungen, insbesondere Abwicklung von Rückvergütungen (Cashback); Elektronische Zahlungsabwicklung; Bereitstellung von Plattformen für Peer-to-Peer-Zahlungen; Verwaltung digitaler Guthaben.
Klasse 42
Entwicklung und Bereitstellung von Softwareplattformen im Bereich künstliche Intelligenz, Datenanalyse, Nutzerinteraktion und digitaler Zahlungsverkehr.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Squilio
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07660/2025 gehört zum Markengesuch von Carolina De Mattia. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07660/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Mai 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 07660/2025 / Wortmarke Squilio von Carolina De Mattia - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Carolina De Mattia Schötz 1, 5105 Auenstein CH. Der Inhaber Carolina De Mattia hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Squilio mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Squilio, eingetragen durch Carolina De Mattia, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.