Home  »  Meldung vom 30.06.2026  »  Marke vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.)) von PILVI HOLDING AG

vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.)) (07656/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 24.06.2026

Bildmarke 07656/2026

Details zur Marke vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.))

Hinterlegungs­datum

24.06.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

PILVI HOLDING AG
Grabenstrasse 1B
6340 Baar CH
 

Vertreter

Dr. iur. Roland Schaub,
Schaub Rechtsanwälte, Limmatquai 72, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07656/2026 gehört zum Markengesuch von PILVI HOLDING AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07656/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Dezember 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 07656/2026 / vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.)) gehört dem Inhaber PILVI HOLDING AG Grabenstrasse 1B, 6340 Baar CH. PILVI HOLDING AG wird vertreten durch Dr. iur. Roland Schaub, Schaub Rechtsanwälte, Limmatquai 72, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke vonZüri / fürBau / mitKultur ((fig.)), eingetragen durch PILVI HOLDING AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.