Details zur Marke NeuroClear
Gesuch Nr.
Wortmarke
NeuroClear
Hinterlegungsdatum
23.05.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 9, 10, 42
Inhaber
6340 Baar ZG CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke; Vitamin- und Mineralstoffpräparate; pflanzliche Präparate zur Unterstützung der geistigen Leistungsfähigkeit; Gesundheitsprodukte in Form von Tropfen, Kapseln, Sprays oder Brausetabletten.
Klasse 9
Software und mobile Applikationen zur Unterstützung der Einnahme und Dosierung von Nahrungsergänzungsmitteln; digitale Tools zur Tagesstrukturierung, Erinnerung und Selbstbeobachtung; Software zur Analyse der geistigen Leistungsfähigkeit.
Klasse 10
Medizinische Geräte und Apparate zur Verbesserung kognitiver Funktionen; Lichttherapiegeräte; Wearables; sublinguale Dosiersysteme; medizinisch-technologische Hilfsmittel zur Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Klasse 42
Entwicklung und Programmierung von Software zur kognitiven Leistungsoptimierung; wissenschaftliche Forschung im Bereich Neurotechnologie und Biofeedback.
Zusammenfassung zum Markeneintrag NeuroClear
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07419/2025 gehört zum Markengesuch von Aquariva AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07419/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Mai 2025 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 07419/2025 / Wortmarke NeuroClear von Aquariva AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Aquariva AG 6340 Baar ZG CH. Der Inhaber Aquariva AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke NeuroClear mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke NeuroClear, eingetragen durch Aquariva AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.