Details zur Marke vjtro
Gesuch Nr.
Wortmarke
vjtro
Hinterlegungsdatum
22.05.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
19, 20, 21, 37
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 19
Isolierglas, Glasscheiben, Isolierglaselemente, beschichtete und unbeschichtete Glastafeln und Glasscheiben für Bauzwecke, Bauglas z.B. für Glasfassaden und für Anwendungen im Innenbereich; Sicherheitsglaselemente aller Art, Glaswände.
Klasse 20
Möbel mit Glasbauteilen und Glaseinsätzen, Spiegel, einschliesslich Glaselementen für Wohn- und Küchenmöbel.
Klasse 21
Beschichtetes und unbeschichtetes Glas, Flachglas, Sicherheitsglas, Bogenglas, Wärmeschutzglas, Isolierglas, thermisch gehärtetes Glas, Panzerglas, Brandschutzglas; alle vorgenannten Waren bestehend aus rohem oder teilweise bearbeitetem Glas (ausgenommen Bauglas).
Klasse 37
Glas, Glasarchitektur, Spezialverglasungen, Produkte aus Glas, Montage von Verglasungen, Glashandel Baudienstleistungen im Zusammenhang mit Fenster und Glas, darin enthalten Reparaturwesen; Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen;.
Zusammenfassung zum Markeneintrag vjtro
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07358/2025 gehört zum Markengesuch von xglas AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07358/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juli 1995 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 07358/2025 / Wortmarke vjtro von xglas AG - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber xglas AG Herawisweg 40, 7203 Trimmis CH. Der Inhaber xglas AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke vjtro mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke vjtro, eingetragen durch xglas AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.