Home  »  Meldung vom 18.05.2026  »  Marke Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB) von Handels- und Industrieverein des Kantons Bern

Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB) (07321/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 28.04.2026



Details zur Marke Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB)

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Wortmarke

Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB)

Hinterlegungs­datum

28.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB)

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07321/2026 gehört zum Markengesuch von Handels- und Industrieverein des Kantons Bern. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07321/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2016 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 07321/2026 / Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB) gehört dem Inhaber Handels- und Industrieverein des Kantons Bern Kramgasse 2, 3011 Bern CH. Der Inhaber Handels- und Industrieverein des Kantons Bern hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Chamber of Commerce and Industry Bern (CCIB), eingetragen durch Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.