Details zur Marke RHEOFLOW
Gesuch Nr.
Wortmarke
RHEOFLOW
Hinterlegungsdatum
21.05.2025
Status
hängiges Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 19, 37
Inhaber
Beilsteiner Str. 38
74232 Abstatt DE
Vertreter
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, einschliesslich solcher zur Herstellung von Bauwerken und Bauwerksteilen.
Klasse 19
Baumaterialien (nicht aus Metall), einschliesslich solcher zur Herstellung von Bauwerken und Bauwerksteilen.
Klasse 37
Errichtung von Bauwerken, insbesondere das Verlegen von Fussböden.
Zusammenfassung zum Markeneintrag RHEOFLOW
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 07283/2025 gehört zum Markengesuch von Chemotechnik Abstatt GmbH Chemiebaustoffe für Estrich und Industriefussboden. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 07283/2025 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Juni 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Gesuch Nr. 07283/2025 / Wortmarke RHEOFLOW von Chemotechnik Abstatt GmbH ... gehört dem Inhaber Chemotechnik Abstatt GmbH Chemiebaustoffe für Estrich und Industriefussboden Beilsteiner Str. 38, 74232 Abstatt DE. Chemotechnik Abstatt GmbH Chemiebaustoffe für Estrich und Industriefussboden wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.
Marke RHEOFLOW mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke RHEOFLOW, eingetragen durch Chemotechnik Abstatt GmbH Chemiebaustoffe für Estrich und Industriefussboden, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.