Home  »  Meldung vom 23.04.2026  »  Marke RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.)) von Rent a person Beratungs AG

RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.)) (06940/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 21.04.2026

Bildmarke 06940/2026

Details zur Marke RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.))

Hinterlegungs­datum

21.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

Rent a person Beratungs AG
Stadtturmstrasse 13
5400 Baden CH
 

Vertreter

Marc R. Büttler
Büttler Benn Rechtsanwälte, Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 06940/2026 gehört zum Markengesuch von Rent a person Beratungs AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 06940/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Oktober 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 06940/2026 / RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.)) gehört dem Inhaber Rent a person Beratungs AG Stadtturmstrasse 13, 5400 Baden CH. Rent a person Beratungs AG wird vertreten durch Marc R. Büttler Büttler Benn Rechtsanwälte, Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RENTAPERSON PERSONALBERATUNGS AG ((fig.)), eingetragen durch Rent a person Beratungs AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.