Home  »  Meldung vom 14.08.2026  »  Marke Swiss Banking ((fig.)) von Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking),

Swiss Banking ((fig.)) (06858/2024)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 14.05.2024

Bildmarke 06858/2024

Details zur Marke Swiss Banking ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

Bildmarke

Swiss Banking ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.05.2024

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 45

Inhaber

Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking),
Aeschenplatz 7
4002 Basel CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Swiss Banking ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 06858/2024 gehört zum Markengesuch von Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking),. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 06858/2024 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2026 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 06858/2024 / Swiss Banking ((fig.)) gehört dem Inhaber Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking), Aeschenplatz 7, 4002 Basel CH. Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking), wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Swiss Banking ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Swiss Banking ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Bankiervereinigung (Swiss Banking),, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.