Home  »  Meldung vom 20.04.2026  »  Marke GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.)) von Talha Celik

GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ... (06563/2026)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

hängiges Gesuch

Letzte Änderung: 15.04.2026

Bildmarke 06563/2026

Details zur Marke GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.))

Hinterlegungs­datum

15.04.2026

Status

hängiges Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

37

Inhaber

Talha Celik
Lerchen feldstrasse 19
4563 Gerlafingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 06563/2026 gehört zum Markengesuch von Talha Celik. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 06563/2026 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Oktober 2005 statt. Der Status dieses Gesuchs ist hängig.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 06563/2026 / GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ... gehört dem Inhaber Talha Celik Lerchen feldstrasse 19, 4563 Gerlafingen CH. Der Inhaber Talha Celik hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GlanzGenau Glanz der überzeugt. Genau wie Sie wollen ((fig.)), eingetragen durch Talha Celik, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.